Stellungnahme zur geplanten Intensivierung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
Artikel 1 und 6 des Entwurfes eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
(Bundestags-Drucksache 17/1224) sehen vielfältige Änderungen des
Strafprozessrechts vor.
Der Vorstand des Leipziger Strafverteidiger e.V. nimmt hierzu wie folgt
Stellung:
Der Einsatz von Videokonferenztechnik im Strafverfahren ist grundsätzlich zu
begrüßen. Allerdings wird strikt darauf zu achten sein, dass Verteidigungsrechte
nicht beschnitten werden. Wir fordern daher, dass Videokonferenztechnik nur dann
eingesetzt werden darf, wenn alle Beteiligten, also auch der jeweilige Beschuldigte,
damit einverstanden sind.
Soweit das Gesetz bisher jedoch eine persönliche Anhörung oder Einvernahme
zwingend vorschreibt, sollte es auch nach neuem Recht hierbei bleiben, da es
ansonsten unter dem Deckmantel der technischen Modernisierung zu einem Abbau
grundrechtlich geschützter Positionen käme.
Der Einsatz der Videokonferenztechnik sollte überdies nur dann zulässig sein, wenn
der Beschuldigte vor seiner Einverständniserklärung von einem Strafverteidiger
beraten worden ist.
In Bezug auf Verfahren, in denen der Einsatz von Dolmetschern erforderlich ist,
sehen wir den Einsatz von Videokonferenztechnik skeptisch. In klassischen
Verfahrenssituationen übersetzt der Dolmetscher bisher regelmäßig auch die der
Geheimhaltung unterliegenden Gespräche zwischen dem Beschuldigten und dem
Verteidiger. Dies ist nicht, jedenfalls nicht unter zweifelsfreier Wahrung der
Geheimhaltung, möglich, wenn sich der Dolmetscher etwa bei dem per
Videokonferenz zu vernehmenden Zeugen, nicht aber bei dem Beschuldigen und
dem Verteidiger befindet. Auf keinen Fall darf eine solche Situation dazu führen,
dass die Mehrkosten, die durch die Erforderlichkeit eines gesonderten
Verteidigungsdolmetschers entstehen, auf den Strafverteidiger abgewälzt werden.
Leipzig, im Dezember 2010
Der Vorstand des Leipziger Strafverteidiger e.V.