Stellungnahme zur geplanten Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren


Artikel 1 und 6 des Entwurfes eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren (Bundestags-Drucksache 17/1224) sehen vielfältige Änderungen des Strafprozessrechts vor.

Der Vorstand des Leipziger Strafverteidiger e.V. nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Der Einsatz von Videokonferenztechnik im Strafverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings wird strikt darauf zu achten sein, dass Verteidigungsrechte nicht beschnitten werden. Wir fordern daher, dass Videokonferenztechnik nur dann eingesetzt werden darf, wenn alle Beteiligten, also auch der jeweilige Beschuldigte, damit einverstanden sind. Soweit das Gesetz bisher jedoch eine persönliche Anhörung oder Einvernahme zwingend vorschreibt, sollte es auch nach neuem Recht hierbei bleiben, da es ansonsten unter dem Deckmantel der technischen Modernisierung zu einem Abbau grundrechtlich geschützter Positionen käme.

Der Einsatz der Videokonferenztechnik sollte überdies nur dann zulässig sein, wenn der Beschuldigte vor seiner Einverständniserklärung von einem Strafverteidiger beraten worden ist.

In Bezug auf Verfahren, in denen der Einsatz von Dolmetschern erforderlich ist, sehen wir den Einsatz von Videokonferenztechnik skeptisch. In klassischen Verfahrenssituationen übersetzt der Dolmetscher bisher regelmäßig auch die der Geheimhaltung unterliegenden Gespräche zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger. Dies ist nicht, jedenfalls nicht unter zweifelsfreier Wahrung der Geheimhaltung, möglich, wenn sich der Dolmetscher etwa bei dem per Videokonferenz zu vernehmenden Zeugen, nicht aber bei dem Beschuldigen und dem Verteidiger befindet. Auf keinen Fall darf eine solche Situation dazu führen, dass die Mehrkosten, die durch die Erforderlichkeit eines gesonderten Verteidigungsdolmetschers entstehen, auf den Strafverteidiger abgewälzt werden.

Leipzig, im Dezember 2010

Der Vorstand des Leipziger Strafverteidiger e.V.